Die österreichischen Muki Versicherung ist seit vielen Jahren im Privatkundenbereich tätig. Auch Reiseschutzversicherungen gehören zur Produktpalette des Unternehmens. Diese zeichnen sich besonders durch ihre familienfreundlichen Tarife aus.
Reiseschutzversicherung bei der Muki
- Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung jeweils als Einzelpolice
- als Reiseschutzpaket (Tarif „Family Plus“)
- europaweiter Versicherungsschutz
- genaue Versicherungsbedingungen und Leistungen unter http://www.muki.com/calculator/index.php?cmd=reset
Reiseschutzversicherung für
- Einzelreisende und Paare
- Familien und Alleinerziehende
Vorteile für Familien und Alleinerziehende
- alle Kinder bis zum Erreichen des 19. Lebensjahres mitversichert
- Versicherungsschutz für behinderte Kinder
- für Alleinerziehende gilt der günstige Familientarif
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Preise und Leistungen können in den Angeboten zur Reiseschutzversicherung unterschiedlich ausfallen. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs können die besten und günstigsten Reiseschutzversicherungen leicht gefunden werden. Nutzen Sie zur Tarifberechnung unseren Tarifrechner über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Berechnung kann bei Bedarf ein Onlinevertrag für eine Reiseschutzversicherung abgeschlossen werden.
Der österreichische Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit betreut bereits seit mehr als 20 Jahren private Kunden. Der Versicherer Muki legt großen Wert auf eine günstige Beitragsgestaltung und bietet gleichzeitig Versicherungspolicen mit sehr umfangreichen Leistungen. Bei den angebotenen Versicherungspolicen sind insbesondere Familien mit Kindern aufgrund der Leistungs- und Tarifgestaltung im Vorteil. Doch auf für Einzelpersonen und Alleinerziehende werden leistungsstarke Policen angeboten. Die Reiseschutzversicherung kann wahlweise für Einzelpersonen und Paare oder für Familien mit Kindern abgeschlossen werden. Alleinerziehende können den günstigen Familientarif in Anspruch nehmen. Unter http://www.muki.com/calculator/index.php?cmd=reset kann der passende Reiseschutz berechnet werden. Der Onlineabschluss der Reiseschutzversicherung ist bei Muki nicht möglich. Der Abschluss der Versicherung kann in einer Niederlassung des Versicherers oder in einem vereinbarten Beratungsgespräch durchgeführt werden.
Reiseschutz für Familien und Alleinerziehende
Die Muki Versicherung ist der Reiseschutz speziell für Familien und deren mitreisende Kinder. Mitversichert sind Kinder bis zum Erreichen des 19. Lebensjahres. Generell bietet die Muki Versicherung den Reiseschutz für alle Reisenden an. Im Familientarif können auch behinderte Kinder ohne jegliche Einschränkung mitversichert werden. Der angebotene Tarif „Familiy Plus“ beinhaltet mehrere Reiseversicherungen und insbesondere eine umfassende Reisekrankenversicherung. Die Reiseschutzversicherung von Muki hat einen europaweiten Geltungsbereich und schließt zusätzlich den Krankenrücktransport ein. Für den Krankenrücktransport gibt es keine geografische Beschränkung, hier greift der Reiseschutz der Muki Versicherung weltweit. Erstattungsfähig sind bei der Muki Reiseschutzversicherung alle anfallenden Kosten für einen Klinikaufenthalt, die ärztliche Behandlung und benötigte Medikamente während der Reise. Auch der nachträgliche Versand von Medikamenten kann durch den Versicherer erfolgen, wenn die benötigten Präparate im Ausland nicht verfügbar sind. Der Reiseschutz der Muki Versicherung erstreckt sich auch auf die Zeit vor dem Abreistermin, da im Grundumfang eine Reisestornoversicherung integriert ist. Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise oder einer Verlängerung aus einem versicherten Grund übernimmt die Versicherungsgesellschaft die anfallenden Kosten oder leistet Kostenersatz für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort. Sollte es im Urlaub zu einem Unfall kommen, leistet die Reiseschutzversicherung von Muki einen Aufwandsersatz für die Bergungskosten. Zudem wird der Transport in ein Krankenhaus am Urlaubsort erstattet. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist im Reiseschutz der Muki Versicherung unabhängig vom Reiseziel enthalten und wird über den Luftweg durchgeführt. Um den Rücktransport zu organisieren, stehen die kompetenten Mitarbeiter der Notrufnummer rund um die Uhr zur Verfügung. Wenn ein versicherter Elternteil oder ein mitversichertes Kind im Urlaub verstirbt, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Überführungskosten zum Wohnort. Wahlweise können auch die Bestattungskosten im Ausland geltend gemacht werden. Die detaillierten Leistungen des „Family Plus“ Tarifes und die hinterlegten Erstattungshöchstgrenzen sind unter http://www.muki.com/uploads/media/Leistungsuebersicht_Family-Plus_2011_Detail.pdf abrufbar.
Reiseschutz für Einzelpersonen
Neben der umfangreichen Familienversicherung bietet Muki auch eine Reiseschutzversicherung für Einzelpersonen und Paare an. Alleinerziehende können den Familientarif wählen. Die Reiseschutzversicherung für Einzelreisende und Paare wird im Tarif „MUK S/P Unfallsonderklasse Plus“ angeboten. Der monatliche Versicherungsbeitrag liegt bei pauschal 5 Euro und enthält die Versicherungssteuer. Das Höchsteintrittsalter für diesen Tarif ist bei 60 Jahren festgelegt. Unabhängig vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers ist der monatliche Versicherungsbeitrag stets gleichbleibend und erhöht sich nicht mit zunehmendem Alter. Die Reiseschutzversicherung für Einzelpersonen und Paare hat einen weltweiten Geltungsbereich. Sollte es im Ausland zu einem Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung kommen, werden die Rückholungskosten unabhängig vom Reiseland erstattet. Hier besteht der Reiseschutz weltweit und ohne Einschränkung. Neben der Reisekrankenversicherung ist auch hier eine Reisestornoversicherung im Leistungsumfang enthalten. Bei der Reisestornoversicherung ist eine eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart. Diese liegt bei 20 % für jeden Versicherungsfall. Die Muki Reiseversicherung übernimmt anfallende Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen bis zu einer maximalen Summe von 4.000 Euro. Beim Tod des Versicherungsnehmers werden Begräbniskosten oder Überführungskosten bis zu maximal 8.000 Euro erstattet. Eine eigene Beteiligung ist bei der Reisekrankenversicherung nicht zu leisten.